Richtlinien
für die Vergabe von Auszeichnungen
1. Allgemeines
1.1 Auszeichnungen
Der Verband Hessischer Fischer e.V. - nachfolgend "Verband"
oder VHF genannt - verleiht folgende Auszeichnungen:
das silberne Verbandsabzeichen
das goldene Verbandsabzeichen
das Verbandsehrenzeichen in Silber
das Verbandsehrenzeichen in Gold
das Verdienstabzeichen in Silber
das Verdienstabzeichen in Gold
die Ehrenmedaille
den Ehrenteller
1.2 Verfahren
1.2.1
Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt auf schriftlichen formlosen
Antrag. Anträge sind bei der Verbandsgeschäftsstelle mindestens
6 Wochen vor dem Verleihungstermin einzureichen.
1.2.2
Über die Verleihung der Auszeichungen gemäß Ziff.
2.1 bis 2.4 und Ziff. 2.8 entscheidet der Verbandsgeschäftsführer
im Einvernehmen mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten.
Über die Verleihung der Auszeichnungen gemäß Ziff.
2.5 bis 2.7 entscheidet das Präsidium. Die Entscheidung erfolgt
jeweils nach Maßgabe der betreffenden Bedingungen.
1.2.3 Soweit nicht zeitliche Vorgaben oder sportliche Leistungen
als Bedingung für eine Verleihung genannt sind, soll der zeitliche
Abstand zwischen der Verleihung der einzelnen Auszeichnungsstufen
in der Regel fünf Jahre betragen.
1.2.4 Die Verleihung einer Auszeichnung wird durch eine Urkunde
dokumentiert, die zusammen mit der Auszeichnung ausgehändigt
wird. Auszeichnungen gehen mit der Verleihung in den Besitz der
ausgezeichneten natürlichen oder juristischen Person über.
1.2.5 Die Kosten für die Auszeichnungen und die zugehörigen
Urkunden trägt der VHF. Abhanden gekommene Auszeichnungen werden
bei Vorlage der Urkunde ersetzt. Die Kosten dafür werden in
Rechnung gestellt.
2. Auszeichnungen und Bedingungen
2.1 Silbernes Verbandsabzeichen
2.1.1
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für mindestens
25-jährige Vereins- und/oder Verbandsmitgliedschaft.
2.2 Goldenes Verbandsabzeichen
2.2.1
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für mindestens 40-jährige
Vereins- und/oder Verbandsmitgliedschaft.
Hinsichtlich Ziff.2.1.1 und 2.2.1 ist es unerheblich, wenn der Verein,
dessen Mitglied die ausgezeichnete Person ist, erst weniger als
25 bzw. 40 Jahre Verbandsmitglied ist.
2.3 Verbandsehrenzeichen in Silber
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.3.1
mindestens 15-jährige Mitarbeit in einem Vereinsvorstand
2.3.2
mindestens 10-jährige Mitarbeit in einem Kreisgruppenvorstand
2.3.3
mindestens10-jährige Mitarbeit im Verbandspräsidium
2.3.4
die Erringung großer sportlicher Erfolge im Casting oder im
Turnierwerfen der Binnen- oder Meeresfischer, die über den
Verbandsbereich hinaus gehen (bei Hessenmeisterschaften)
2.3.5
große Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz
im Vereins- oder Kreisgruppenbereich.
Für die Erfüllung der Bedingungen gemäß Ziff.
2.3.1 bis 2.3.3 können mehrere Zeiten, die mit Unterbrechungen
abgeleistet wurden, zusammengerechnet werden.
2.4 Verbandsehrenzeichen in Gold
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.4.1
mindestens 25-jährige Mitarbeit in einem Vereinsvorstand
2.4.2
mindestens 20-jährige Mitarbeit in einem Kreisgruppenvorstand
2.4.3
mindestens 15-jährige Mitarbeit im Verbandspräsidium
2.4.4
die Erringung hoher sportlicher Erfolge im Casting oder im Turnierwerfen
der Binnen- oder Meeresfischer, die über den Bereich des Landes
Hessen hinausgehen (bei Deutschen Meisterschaften)
2.4.5
für hohe Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz
im Verbandsbereich oder im Bereich des Landes Hessen.
Für die Erfüllung der Bedingungen gemäß Ziff.
2.4.1 bis 2.4.3 können mehrere Zeiten, die mit Unterbrechungen
abgeleistet wurden, zusammengerechnet werden.
2.5 Verdienstabzeichen in Silber
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.5.1
besondere Verdienste um die Fischerei und/oder den Naturschutz in
Hessen
2.5.2
die Erringung besonders hoher sportlicher Erfolge im Casting, die
über den Bereich des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V.
(VDSF) hinausgehen (bei Europameister-schaften).
Voraussetzung für die Verleihung gemäß Ziff.2.5.1
ist, daß die betreffende Person bereits mit dem Verbandsehrenzeichen
in Gold
(Ziff. 2.4) ausgezeichnet wurde.
2.6 Verdienstabzeichen in Gold
Diese Auszeichnung kann verliehen werden für
2.6.1
hervorragende und außerordentliche Verdienste um die Fischerei
und/oder den Naturschutz in Hessen und darüber hinaus
2.6.2
die Erringung außerordentlicher sportlicher Erfolge im Casting
(bei Weltmeisterschaften) Voraussetzung für die Verleihung
gemäß Ziff.2.6.1 ist, daß die betreffende Person
bereits mit dem Verdienstabzeichen in Silber (Ziff. 2.5) ausgezeichnet
wurde.
2.7 Ehrenmedaille
Die Ehrenmedaille kann verliehen werden an
2.7.1
Mitglieder des Verbandes, die bereits Träger des Verdienstabzeichens
in Gold sind (Ziff. 2.6) und sich weiterhin außerordentliche
Verdienste um die Fischerei und /oder den Naturschutz erworben haben
2.7.2
natürliche oder juristische Personen außerhalb des Verbandes,
die sich in besonderer Weise um die Fischerei und/oder den Naturschutz
verdient gemacht haben.
2.8 Ehrenteller
Der Ehrenteller kann verliehen werden an
2.8.1
Mitgliedsvereine anläßlich ihres 25-, 50-, 75-, 100-,
125- und 150-jährigen Jubiläums
2.8.2
natürliche oder juristische Personen innerhalb oder außerhalb
des Verbandes zur Erinnerung an besondere Ereignisse
3. Schlußbestimmungen
Mit Verabschiedung dieser Richtlinien treten die bisherigen Richtlinien
außer Kraft.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung des VHSF am 13. April
1997 in Hirzenhain.
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