"Fische im
Sinne des Gesetzes" - diesen Ausdruck haben fast alle von
uns schon einmal gehört. Gemeint sind damit all diejenigen
Wassertiere, die zwar biologisch gesehen keine Fische, aber
trotzdem dem Schutz des Fischereigesetzes, und damit dem Schutz
der Fischerei, unterstellt sind: Neunaugen, Muscheln und Krebse.
Diese Tiergruppen unterliegen in Hessen einer ganzjährigen
Schonzeit und einem absoluten Fang verbot. Das liegt daran,
dass selbst die früher sehr häufigen Muscheln und
Flusskrebse heute stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht
sind. Besonders die Muscheln, aber auch die Krebse litten sehr
stark unter der Abwasserbelastung und den Ausbaumaßnahmen
des 20. Jahrhunderts. Die beiden einheimischen Krebsarten, Edelkrebs
und Steinkrebs, waren seit Ende des 19. Jahrhunderts hauptsächlich
auch durch die mit amerikanischen Flusskrebsen (Kamberkrebsen)
eingeschleppte Krebspest dezimiert worden.
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Der Edelkrebs,
der früher einmal alle Fließgewässer von
der Äschenregion abwärts bis zu den Mündungsgebieten
an der Küste, die meisten Wiesen-und Entwässerungsgräben,
sowie viele Stillgewässer in dichten Beständen
besiedelte, war Ende der 80er Jahres auf ganz wenige Vorkommen
in Mittel-und Nordhessen, die noch dazu untypisch weit
oben im Gewässersystem lagen, reduziert. Der Steinkrebs
galt in Hessen bis 2004 sogar als ausgestorben. Aufgrund
der seltenen Vorkommen wurden Krebse (und Muscheln) nur
von sehr wenigen Spezialisten überhaupt wahrgenommen
und von noch weniger Biologen wissenschaftlich |
| bearbeitet. Die
Muscheln, vor allem die Flussperlmuschel, wurden schon
in den 80er Jahren von Biologen aus den Reihen des Vogelschutzes
"entdeckt" und werden bis heute überwiegend
von fischereifremden Wissenschaftlern bearbeitet - das
Aussterben der Flussperlmuschel konnte trotz intensiven
Schutzes so nicht verhindert werden. Ermutigender verläuft
ein in den letzten Jahren unter Führung der IG Lahn
durchgeführtes Projekt zur Rettung der Bachmuschel-Populationen
im Vogelsberg. |
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Die Flusskrebse
werden in Hessen eigentlich erst seit der Aufnahme beider
heimischer Arten in den Anhang II der Europäischen
FFH-Richtlinie im Jahre 2005 erfasst. Die Bearbeitung
beschränkt sich jedoch weit gehend auf Bestandsaufnahmen
in FFH-Gebieten, also nur auf einen kleinen Teil der Fließgewässer.
Dennoch stellt sich heute die Situation der Flusskrebse
in Hessen dadurch etwas besser dar als noch Ende der neunziger
Jahre, insbesondere beim Steinkrebs. Davon wurden, überwiegend
durch Hinweise aus der Fischerei, mittlerweile rund 20
isolierte Populationen im Odenwald und im Taunus festgestellt.
Diese Restbestände haben höchsten naturschutzfachlichen
Wert und sind entsprechend "begehrt" unter |
| beruflichen,
amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützern. |
Es kommt nun darauf an, den Schutz und die
Entwicklung dieser Bestände dort anzusiedeln, wo nicht
nur der Sachverstand, sondern auch die praktische Erfahrung
und der Zugang zu den Gewässern liegen: in den Reihen der
Fischerei. Der Verband Hessischer Fischer hat deshalb mit dem
hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz (HMULRV) einen Kooperationsvertrag zur
Erfassung und zum Schutz vor allem der Flusskrebse, aber auch
der Muscheln, in hessischen Gewässern geschlossen.
Als erster Schritt wird ab Sommer 2010 eine flächendeckende
Bestandsaufnahme der Flusskrebse und Muscheln erfolgen. Hierzu
benötigt der Verband Hessischer Fischer die Mithilfe seiner
Mitgliedsvereine. Diese werden Ende April/Anfang Mai vom Verband
einen Fragebogen zum Vorkommen von heimischen oder eingeschleppten
amerikanischen Flusskrebsen in den vom jeweiligen Verein bewirtschafteten
Gewässern zugeschickt bekommen. Den Fragebogen durften
wir mit freundlicher Genehmigung des "Edelkrebs-Projekt
Nord Rhein-Westfalen", Dr. Harald Groß, für
Hessen übernehmen und entsprechend anpassen, ebenso den
in NRW entwickelten, hervorragenden Bestimmungsschlüssel
für einheimische und eingeführte amerikanische Flusskrebse.
Beide Materialien werden den Vereinen als Ausdruck zur Verfügung
gestellt, sie werden jedoch auch ab Anfang Mai auf der Internet-Seite
des Verbandes Hessischer Fischer als Download verfügbar
sein (www.hessenfischer.net). Der Fragebogen und der Bestimmungsschlüssels
sind weit gehend selbsterklärend, es werden jedoch auch
einfach gehaltene Erläuterungen auf einem Begleitblatt
dazu gegeben. Im Mai werden auch Lehrgänge zur Erkennung
von Krebsvorkommen und zur Artbestimmung angeboten, jeweils
in den Regionen Süd, Mitte und Nord. Die beste Zeit für
Untersuchungen zum Vorkommen von Krebsen sind die Monate Juni
bis September.
Es kommt nicht unbedingt darauf an, nur die seltenen einheimischen
Krebse nachzuweisen. Mindestens genauso interessant sind Meldungen
über Vorkommen eingeführter amerikanischer Krebse,
insbesondere des Signalkrebses und des Kamberkrebses. Es wird
auch nicht unbedingt eine sichere Artbestimmung erwartet, wer
sich damit überfordert fühlt, hat auf dem Fragebogen
stets die Möglichkeit einfach nur anzukreuzen " keine
Krebse vorhanden" oder "Krebse vorhanden" beziehungsweise
"keine Muscheln vorhanden" oder "Muscheln vorhanden".
Im letzteren Fall können dann Spezialisten des Verbandes
kostenlos für den Verein die genaue Artbestimmung vornehmen.
Auch der Verdacht eines Vorkommens von Krebsen ist einer Meldung
wert, auch Verdachtsmeldungen können durch verbandseigenes
Personal überprüft werden. Wichtig: Wenn tatsächlich
ein Bestand der seltenen heimischen Arten vorhanden ist, folgt
daraus keinesfalls die Ausweisung von Schutzgebieten gegen den
Willen des Gewässerbewirtschafters. Schließlich ist
das Vorkommen in der Regel nicht trotz, sondern gerade wegen
der fischereilichen Bewirtschaftung erhalten geblieben!
Wir bitten die Vereine dabei um umfassende und rückhaltlose
Unterstützung: Es ist sehr wichtig, dass diese Daten von
der Fischerei und nicht von anderen Agenturen erhoben und verwaltet
werden. Entscheidend ist, dass wir Angler selbst den besten
Überblick über die Restvorkommen der heimischen Flusskrebse
und über ihre Bedrohung durch die zunehmende Verbreitung
der eingeschleppten amerikanischen Krebsarten haben. In der
naturschutzfachlichen Debatte kommt dann keiner mehr an uns
vorbei. Die Vorgänge um die Muscheln in den neunziger Jahren
sind uns hier eine Lehre. In diesem Sinne bitten wir Sie alle
um Ihre Mithilfe.
Rainer Hennings
Vizepräsident und Referent für Naturschutz
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