| Bensheim/Hirschhorn
- Im zum historischen Moment passenden Ambiente des Anglerheims
des AV Bensheim 1954 e.V. fanden im November 2011 die Gründungsversammlungen
der Fischerei-Hegegemeinschaften Weschnitz und Winkelbach/Lauter
statt. Im traditionsreichen Hirschhorner Stadtteil Ersheim folgte
Anfang Dezember die Gründung der dritten Hegegemeinschaft
im Kreis Bergstraße, der FHG Hessischer Neckar. Die HGen
gehören zu den ersten im Regierungsbezirk Darmstadt - nur
die HG Gersprenz war schneller .
Am Gewässersystem der Weschnitz (436 qkm
Einzugsgebiet im Odenwald inkl. Nebengewässer) sind 35
Rechtsinhaber beteiligt: Fast ein Dutzend Angelvereine und
viele Privatpersonen sind Pächter; es gibt von der Quelle
bei Hammelbach bis zur Mündung in den Rhein bei Biblis
18 verschiedene Eigentümer (zumeist Städte und Gemeinden).
Darüber hinaus haben auch der Gewässerverband Bergstraße
und das Land Hessen Fischereirechte. Wesentlich einfacher
liegen die Verhältnisse am Winkelbach (118 qkm EZG vom
Lautertäler Odenwald bis zur Mündung in den Rhein
in Gernsheim): Hier gehört der gesamte Oberlauf samt
Nebengewässern zu einem einzigen Fischereirecht, und
am Unterlauf gibt es fünf fischereiberechtigte Kommunen
und nur einen Pächter. Personell noch einfacher ist der
Hessische Neckar: Hier gibt es nur einen Fischereiberechtigten,
die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, und einen
Pächter, die Fischhegegemeinschaft Badisch-Hessisches
Neckartal, deren Pachtstrecke von Neckargemünd-Rainbach
bei Heidelberg bis fast ins schwäbische Heilbronn reicht.
Darin machen die wenigen hessischen Flusskilometer um Neckarsteinach
und Hirschhorn nur einen winzigen Teil aus. Zunächst
rechtlich kompliziert wurde die Lage aber durch ein erst im
Zuge der FHG-Gründung aufgeklärtes, altverbrieftes
Fischereiausübungsrecht des Schiffervereins Neckarsteinach,
das sich mit Teilen der Pachtstrecke überschneidet. Es
wurde hierfür jedoch schnell eine einvernehmliche Lösung
gefunden, so dass sich am Neckar wie an den beiden anderen
Fluss-Systemen die Versammlungen sehr schnell und reibungslos
einig wurden.
Begrüßt wurden die Versammlungen jeweils durch die
Leiterin der Unteren Fischereibehörde, Alexandra Kleiné,
die bei der Gründung der Hegegemeinschaften organisatorische
Hilfestellungen gab. Zur Gründung der HG Winkelbach war
auch der gerade neu gewählte Kreisbeigeordnete und für
die Fischereibehörde zuständige Dezernent Matthias
Schimpf gekommen. Die Hegegemeinschaften gaben sich nach kurzer
Aussprache und kleineren Änderungen die von den Gründungsvorständen
vorbereitete Satzung. Danach wurden jeweils mit überwältigender
Stimmenmehrheit die Vorstände gewählt. Vorsitzende
wurden in der HG Weschnitz Florian Schumacher (ASV Lorsch-Einhausen),
in der HG Winkelbach/Lauter Ulrich Androsch (Gewässerverband
Bergstraße) und in der HG Neckar Kurt Unzeitig (FHG Bad.-Hess.
Neckartal). Die weiteren Vorstandsmitglieder sind in den Bildunterschriften
genannt.
Im Anschluss an die zügig durchgeführten
Versammlungen konnte jeder noch einen Imbiss und kühle
Getränke bei den Hausherren und Gastgebern des AV Bensheim
1954 e.V. genießen, die freundlicherweise ihre Räumlichkeiten
für die Gründungsversammlung zur Verfügung
gestellt hatten. Die HG Neckar hatte sich gleich vor Ort in
den mit Fisch- und Tierpräparaten anheimelnd ausgestatteten
Räumen der Traditionsgaststätte "Goldene Pfanne"
in Hirschhorn-Ersheim getroffen. So konnten die ersten gewählten
Vorstände und die neuen Mitglieder die konstituierenden
Versammlungen im regen Austausch gemütlich ausklingen
lassen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers haben Hegegemeinschaften
eine starke Stellung: Sie sind nicht nur eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, welche die fischereilichen Hegepläne
erstellt und deren Vollzug eigenverantwortlich überwacht,
sondern auch in Natura 2000 Gebieten und bei Maßnahmen
nach der Wasserrahmenrichtlinie für die Festsetzung der
Management-Maßnahmen und ihre Integration in den Hegeplan
zuständig. Spätestens alle sechs Jahre ist ein Hegeplan
zu erstellen und für dessen Umsetzung zu sorgen. Dafür
sind Daten zur Gewässerfauna und -flora nötig. Diese
sind für Weschnitz und Winkelbach in großer Dichte
und historischer Tiefe vorhanden: Das Weschnitz-System mit
seinen rund 250 km Fließgewässern wurde bereits
von 1990 bis 1995 flächendeckend auf Fischbestände
und Makrozoobenthon untersucht. Dies geschah -für Hessen
bisher einmalig- vollständig im Ehrenamt durch Rainer
Hennings vom VHF mit Hilfe der Bergsträßer Vereine
und mit Sachkostenunterstützung aus Naturschutz-Mitteln
des Kreises Bergstraße. 1995/96 folgte der Winkelbach-Unterlauf.
Spätere beruflich beauftragte Untersuchungen durch Rainer
Hennings und andere Fischereisachverständige an Weschnitz
und Winkelbach runden das Bild bis zum Stand von 2011 ab.
Für den Hessischen Neckar liegen Daten von Fischaufstiegsuntersuchungen
an den Neckarschleusen und vor allem die langjährigen
Fang- und Besatzstatistiken der FHG Badisch-Hessisches Neckartal
vor. Der bevorstehende Ausbau der Neckarschleusen für
das 135-Meter-Schiff sollte nach Auffassung von VHF und HG
Neckar flächendeckende Untersuchungen unter Einschluss
der Tötung von Fischen durch Schraubenschlag beauftragen.
Alexandra Kleiné/Rainer Hennings
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