"Guten Tag, Fischereiaufsicht.
Zeigen Sie mir bitte Ihren Jahresfischerei- und Fischereierlaubnisschein
."
Mit Worten wie diesen beginnen täglich Fischereikontrollen
an unseren hessischen Gewässern. Die meist ehrenamtlich
engagierten Angler überprüfen bei ihren Kontrollgängen
Mitglieder des eigenen Vereins, Tageskarteninhaber und manchmal
auch Personen, die unberechtigt fischen. Die Kontrollbezirke
der Fischereiaufseher sind individuell geregelt und beschränken
sich nicht nur auf Flüsse und Seen. Entgegen der weit verbreiteten
Meinung unterliegen auch Teiche und ähnliche Privatgewässer
der Fischerei-aufsicht.
Aus Anglerkreisen hört man immer wieder, dass die Kontrollen
zuweilen als unangenehm oder gar überflüssig empfunden
werden. Manchmal fehlt sogar die grundsätzliche Akzeptanz
in der eigenen Struktur. Aussagen wie: "Wir brauchen keine
Fischereiaufsicht, wir kontrollieren uns selber" sind auch
heute noch weit verbreitet.
Doch, was ist tatsächlich vorgeschrieben?
Die Fischereiaufsicht wird in Hessen durch die
unteren Fischereibehörden, die sich wiederum von nebenamtlichen
und amtlich verpflichteten (ehrenamtlichen) Fischereiaufsehern
unterstützen lassen, verantwortlich wahrgenommen . Die
überwiegende Mehrheit der am Wasser anzutreffenden Kontrollpersonen
ist aber ehrenamtlich unterwegs.
Die Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher
sind in der Verordnung über die Fischereiaufsicht geregelt.
Hier findet man die formalen Voraussetzungen für die
Verpflichtung zum Fischereiaufseher, etwa den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
In Lehrgängen der staatlichen Fischereischule des Landes
Hessen werden die Teilnehmer über Fischkunde, Straf-
und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie weitere Vorschriften mit
Fischereibezug informiert. Wie wichtig diese regelmäßigen
Lehrgangsbesuche sind, zeigt sich auch wieder in diesem Jahr.
Mit Wirkung zum 31.12.2008 wurde die bisherige Landesfischereiordnung
(LFO) durch die Hessische Fischereiordnung (HFO) ersetzt.
Geändert haben sich neben dem Name auch wichtige Inhalte.
Beispiele:
- Der Aland unterliegt keinem generellem Fangverbot
mehr; jetzt gelten Schonzeit und Schonmaß
- Der Aal hat nun eine Schonzeit (1.10.-1.3.). Das Schonmaß
wurde von 40 cm auf 50 cm angehoben
- Bachsaibling, Dreistacheliger Stichling, Teichformen des
Karpfens, Regenbogenforelle und Wels haben keine Schonzeit
und kein Schonmaß mehr
- In Bundeswasserstraßen ist die Setzkescherverwendung
jetzt generell verboten.
Nach der Lehrgangsteilnahme und der anschließenden
Bestellung durch die jeweilige Fischereibehörde erhält
der Fischereiaufseher einen Legitimationsnachweis - den Fischereiaufseherausweis.
In dem blauen Dokument sind neben Name und Lichtbild auch
der Kontrollbezirk und der Gültigkeitszeitraum (jeweils
für 3 Jahre mit der Möglichkeit der Weiterverpflichtung)
eingetragen.
Und welche Befugnisse haben die Fischereiaufseher?
Während der Überprüfung stellt ein Fischereiaufseher
beispielsweise fest, dass ein Angler keine Fischereierlaubnis
besitzt. Die fehlende Urkunde und das Gespräch mit dem
Kontrollierten erwecken bei dem Fischereiaufseher den Verdacht
einer Fischwilderei . Er ist jetzt berechtigt, die Personalien
der betreffenden Person festzustellen und unter Umständen
sogar dessen Angeln sicherzustellen. Anschließend erstattet
er Strafanzeige bei der Polizei.
Die Aufgabe der Fischereiaufsicht beschränkt
sich nicht auf die Unterstützung von Behörden und
sie ist auch nicht Selbstzweck. Die Fischereiaufsicht ist
vielmehr ein wichtiges Element der Fischerei, das sehr vielfältig
und interessant sein kann. Die Kontrollen schrecken Unberechtigte
ab und sie fördern die Einhaltung der Fischereibestimmungen.
Die
persönlichen Gespräche am Wasser dienen aber auch
dazu, Informationen, die über den Bereich der Fischereiaufsicht
hinausgehen, zu verbreiten. Im Idealfall können sich
hier Verein und Fischereiaufsicht ergänzen.
Ich denke, dass die Fischereiaufsicht auch in
Zukunft ihre Bedeutung bewahren kann, wenn sie in den Fischereistrukturen
und bei jedem Einzelnen die notwendige Anerkennung findet
bzw. behält.
Alexander Lorch
Wasserschutzpolizeiposten Kassel
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