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Bundesland
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Bedingungen für
ausländische Gäste
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Fischereiausübung durch
Kinder und Jugendliche
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Anerkennung von
Fischereischeinen
anderer
Bundesländer
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Gültigkeitsdauer von
Fischereischeinen
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| Hessen |
Ausländer ohne Wohnsitz
im Inland können den hessischen Fischereischein ohne
Prüfung erhalten, wenn sie beispielsweise im Besitz
eines ausländischen Fischereischeins sind. Wer aus
Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt,
muss nachweisen, dass er dort der Fischerei nachgeht und
sachkundig ist. Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche
Erklärung geschehen. Natürlich können Ausländer,
unabhängig von ihrem Wohnsitz, auch die Fischerprüfung
ablegen und anschließend den hessischen Fischereischein
erhalten |
Der Jugendfischereischein kann
von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben
werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen
Fischereischeininhabers. Der reguläre Fischerei-schein
kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
erworben werden |
Bei einem Zuzug nach Hessen
wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein
nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.Staatliche
oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer
Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung
gleichgestellt. |
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| Niedersachsen |
In Niedersachsen benötigen
ausländische Touristen zum Angeln keinen Fischereischein.
Sie sind damit Deutschen gleichgestellt. Den niedersächsischen
Fischereischein können Ausländer allerdings nicht
erwerben solange sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem Heimatland
und nicht in Niedersachsen haben. |
Es gibt keinen Jugendfischereischein.
Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu führen),
dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren
kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre
Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden. |
Fischereischeine anderer Bundesländer
werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit in Niedersachsen
umgeschrieben und verlängert wenn ihnen eine offizielle
Fischerprüfung zu Grunde liegt. |
lebenslang |
| Nordrhein-Westfalen |
Ausländische Touristen
müssen ebenfalls einen Fischereischein erwerben. Er
wird ohne Ablegung der Fischerprüfung erteilt, wenn
sie nachweisen, dass sie die für die Ausübung
des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Halten sie
sich länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen auf,
müssen sie die Fischerprüfung ablegen. |
Wer zwischen 10 und 16 Jahren
alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugend-fischereischein.
Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung
eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr
können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen
und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den
regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere
Auflagen angeln dürfen. |
Ein Fischereischein eines anderen
Bundeslandes wird nach Zuzug in Nordrhein-Westfalen, auch
nach Ablauf seiner Gültigkeit, ohne weiteres umgeschrieben.
In anderen Ländern der Bundesrepublik abgelegte Fischerprüfungen
werden anerkannt, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der
Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen
hatte. |
1 Jahr/ 5 Jahre, Jugendfischereischein
1 Jahr |
| Bayern |
Ausländer, die sich vorübergehend
in Bayern aufhalten erhalten einen Fischerei-schein, der
maximal drei Monate im Jahr gültig ist. Nach erfolgreich
abgelegter Fischer-prüfung können sie unabhängig
von Staats-angehörigkeit und Wohnsitz den Fischerei-schein
auf Lebenszeit erhalten. |
Unter 10 Jahren können
Kinder durch einen volljährigen Fischereischeininhaber
an die Angelfischerei herangeführt werden. Zwischen
10 und 18 Jahren erhalten sie den Jugendfischereischein
ohne Prüfung. Sie dürfen dann ebenfalls nur in
Begleitung eines erwachsenen Fischerei-scheininhabers angeln.Nach
Vollendung des 12. Lebensjahres kann die Fischerprüfung
abgelegt werden und mit Vollendung des 14. Lebensjahres
können Jugendliche den regulären Fischereischein
erhalten, mit dem sie ohne Einschränkungen angeln dürfen. |
Der in einem anderen Bundesland
erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter
bis zum Ablauf seinerGeltungsdauer. Anschließend wird
ein bayerischer Fischerei-schein ausgestellt, sofern die
in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung
der bayerischen gleichgestellt ist. |
lebenslang |
| Thüringen |
Ausländische Touristen
benötigen in Thüringen einen Fischereischein.
Sie erhalten ihn nach Vorlage eines Befähigungsnachweises
(ausländischer Fischereischein oder Sportfischerpass).
Er wird als Jahresfischereischein erteilt. Einen Fischereischein
mit mehrjähriger Gültigkeit können Ausländer
erhalten indem sie die thüringische Fischerprüfung
ablegen. |
Kinder unter 10 Jahren dürfen
nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers
angeln. Abködern und töten darf nicht von Kindern
durchgeführt werden. Der Jugend-fischereischein kann
von 10 bis 14 Jahren ohne Prüfung erworben werden.
Er erlaubt das Angeln in Begleitung eines volljährigen
Fischereischeininhabers. Den regulären Fischereischein
erhalten Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr nach bestandener
Prüfung. |
Fischereischeine anderer Bundesländer
werden nach Ablauf der Gültigkeit nur bei Vorlage eines
Fischerei-prüfungszeugnisses umgeschrieben. In einem
anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfungen werden
zur Erteilung des Thüringer Fischereischeins anerkannt. |
1 Jahr/5 Jahre/10 Jahre |