Neue Fischseuchenverordnung trat am
29. Nov. 2008 in Kraft
Die
Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung
der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom
24. November 2008 wurde am 28. November 2008 im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2008 Teil I Nr. 54 auf Seite 2315 veröffentlicht;
sie trat am 29. November 2008 in Kraft.
Vorschlag
für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten
und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände
und Bestandsgruppen in der Ostsee
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