Fährt man derzeit
aufmerksam durch die Landschaft, so kann man überall sehen,
dass schon Gülle oder Jauche auf die Felder und teilweise
Wiesen ausgebracht worden ist.
Seit 1. Februar ist das zwar offiziell erlaubt, doch gibt es
in der entsprechenden Verordnung eine wichtige und sinnvolle
Einschränkung, dass weder Gülle noch Jauche auf gefrorenen
Boden ausgebracht werden darf. Wie tief der Boden gefroren ist,
ist unerheblich, da auch schon bei geringen Gefriertiefen die
Gülle oder Jauche nicht vom Boden aufgenommen werden kann.
Gülle und Jauche sind wertvolle Dünger, die natürlich
auf die Felder aufgebracht werden müssen, doch richten
sie bei unsachgemäßer Anwendung sehr großen
Schaden an.
Gülle hat zum Beispiel einen chemischen Sauerstoffbedarf
von etwa 100 mg/O2 pro Liter. Im Liter Wasser sind aber bei
Temperaturen von z.B. 5°C nur 12,4 mg/L Wasser gelöst.
Gelangt also Gülle in ein Gewässer, so wird dem Wasserkörper
sofort durch die eingeleitete Gülle der gesamte Sauerstoff
entzogen und alle Wassertiere - Fische und Wirbellose Tiere
- ersticken qualvoll. Bei höheren Temperaturen ist es noch
viel dramatischer, weil dann weniger Sauerstoff im Wasser gelöst
ist.
Wenn nun Gülle auf gefrorenen Boden aufgebracht wird, baut
sie sich wegen der Kälte nicht ab und gelangt beim Auftauen
mit dem ersten Regenguss in die fließenden Gewässer.
Dort entzieht sie dem Wasser den gesamten Sauerstoff und tötet
über mehr oder weniger große Strecken alle Wassertiere.
Daher ist es auch verboten, Gülle auf hanggeneigten Flächen
oder in der Nähe der Gewässer auszubringen.
Der Gesetzgeber hat den Landwirten mit der Formulierung "Gute
fachliche Praxis der Landwirtschaft" die volle Verantwortung
für den fachlich einwandfreien Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen übertragen und fordert natürlich auch die
Einhaltung dieser wichtigen Vorschriften.
Der Verband Hessischer Fischer appelliert an die Landwirte,
diese Düngemittel mit Umsicht und Verantwortung für
die Natur anzuwenden.