Fischwirtschaftg
 
 

Koi-Herpes-Virus in Hessen

Erstmals Infektion von Karpfen in einem Fließgewässer nachgewiesen
 
Im Juli wurde an einem Spiegelkarpfen und einem Koi-Karpfen aus der Lahn eine Infektion mit dem Koi-Herpes-Virus (KHV) festgestellt.
Dies ist der erste Nachweis einer Infektion von "Wildfischen" in einem "freien" Gewässer in Hessen. Wie der Name andeutet, ist das Virus mit Koi-Karpfen, also Zierkarpfen, nach Deutschland gekommen und danach auch auf Nutzkarpfenbestände übergesprungen. Die Verluste bei Ausbruch der Infektion sind in der Regel sehr hoch. Eine Eindämmung ist bislang nur über die Tötung infizierter Karpfenbestände und anschließender Desinfektion möglich, aber das geht selbstverständlich nur in geschlossenen Fischhaltungen.
Erschwerend kommt hinzu, daß auch andere Fischarten (z.B. Schleien, Karuschen,Graskarpfen, Störe) das Virus übertragen können, ohne daß sie selbst daran erkranken bzw. Anzeichen der Infektion zeigen. Außerdem können Fische, welche die Infektion überleben, eine gewisse KHV-Resistenz entwickeln, aber weiterhin das Virus ausscheiden und so die Infektion weiter verbreiten.
Leider sind die Anzeichen der Infektion (klinische Symptome) recht unspezifisch: Teilnahmslosigkeit, Futterverweigerung, Atemnot, eingesunkene Augen, Hautveränderungen, Veränderungen der Kiemen können auf KHV hinweisen, kommen aber bei anderen Fischkrankheiten ebenso vor.

Was kann getan werden?

1. Beobachten
  • Um die Verbreitung der Infektion einschätzen zu können, sollen alle hessischen Gewässer intensiv daraufhin überwacht werden, ob Häufungen von Karpfenverlusten auftreten. Evtl. Meldungen müssen an den Fischseuchenbekämpfungsdienst gehen (Kontaktadresse siehe unten), KHV ist eine anzeigepflichtige Fischseuche. Bitte Kopien evtl. Meldungen auch an den Verband senden. Evtl. Fischproben sollen erst nach Abstimmung mit dem Fischseuchenbekämpfungsdienst dorthin eingesandt werden.
2. Verschleppung verhindern
Um die Verschleppung des KHV in andere Gewässer möglichst zu verhindern, sind Vorsorgemaßnahmen notwendig:·
  • Satzfische nur von Betrieben beziehen, die regelmäßig klinisch und virologisch mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht werden,

  • Verbringen von Fischen von einem in ein anderes Gewässer möglichst generell unterlassen,

  • Gefangene Fische nicht am Gewässer ausweiden, Eingeweide unschädlich entsorgen, keinesfalls ins Gewässer werfen!

  • keine Zierfische, v. a. Koi-Karpfen und Goldfische, in freie Gewässer aussetzen (ohnehin verboten!), keine Koi-Karpfen und Nutzkarpfen zusammen halten

  • Wasser aus Koi-Haltungen (z.B. Gartenteiche!) nicht in freie Gewässer einleiten, Entsorgung nur über Kläranlagen,

  • nur Köderfische verwenden, die aus den befischten Gewässern selbst stammen.

  • Auch wenn das Risiko der Krankheitsverschleppung durch Angelgerätschaften als verhältnismäßig gering eingeschätzt wird, weil das freie KHV als relativ empfindlich gilt, ist dennoch Vorsicht und Sorgfalt geboten. Gründliche Austrocknung von Keschern, Angeln, Behältern, Stiefeln usw., möglichst unter Einwirkung von Sonnenlicht, aber besser noch eine Desinfektion (Beratung beim Fischseuchenbekämpfungsdienst), sind nicht übertrieben
Nur mit Umsicht und Disziplin besteht überhaupt Aussicht, diese verlustreiche Fischseuche in Grenzen halten zu können!

Kontaktadresse: Hessisches Landeslabor
Fischseuchenbekämpfungsdienst
Dr. Joachim Nilz
Schubertstraße 60
35392 Gießen

Tel. 0641-4800-5215
Fax 0641-4800-5265

LRP