| |
| |
Koi-Herpes-Virus in Hessen
|
| Erstmals Infektion von Karpfen
in einem Fließgewässer nachgewiesen |
| |
Im Juli wurde an einem
Spiegelkarpfen und einem Koi-Karpfen aus der Lahn eine Infektion
mit dem Koi-Herpes-Virus (KHV) festgestellt.
Dies ist der erste Nachweis einer Infektion von "Wildfischen"
in einem "freien" Gewässer in Hessen. Wie der
Name andeutet, ist das Virus mit Koi-Karpfen, also Zierkarpfen,
nach Deutschland gekommen und danach auch auf Nutzkarpfenbestände
übergesprungen. Die Verluste bei Ausbruch der Infektion
sind in der Regel sehr hoch. Eine Eindämmung ist bislang
nur über die Tötung infizierter Karpfenbestände
und anschließender Desinfektion möglich, aber das
geht selbstverständlich nur in geschlossenen Fischhaltungen.
Erschwerend kommt hinzu, daß auch andere Fischarten (z.B.
Schleien, Karuschen,Graskarpfen, Störe) das Virus übertragen
können, ohne daß sie selbst daran erkranken bzw.
Anzeichen der Infektion zeigen. Außerdem können Fische,
welche die Infektion überleben, eine gewisse KHV-Resistenz
entwickeln, aber weiterhin das Virus ausscheiden und so die
Infektion weiter verbreiten.
Leider sind die Anzeichen der Infektion (klinische Symptome)
recht unspezifisch: Teilnahmslosigkeit, Futterverweigerung,
Atemnot, eingesunkene Augen, Hautveränderungen, Veränderungen
der Kiemen können auf KHV hinweisen, kommen aber bei anderen
Fischkrankheiten ebenso vor.
Was kann getan werden?
1. Beobachten
- Um die Verbreitung der Infektion einschätzen zu können,
sollen alle hessischen Gewässer intensiv daraufhin
überwacht werden, ob Häufungen von Karpfenverlusten
auftreten. Evtl. Meldungen müssen an den Fischseuchenbekämpfungsdienst
gehen (Kontaktadresse siehe unten), KHV ist eine anzeigepflichtige
Fischseuche. Bitte Kopien evtl. Meldungen auch an den Verband
senden. Evtl. Fischproben sollen erst nach Abstimmung mit
dem Fischseuchenbekämpfungsdienst dorthin eingesandt
werden.
2. Verschleppung verhindern
Um die Verschleppung des KHV in andere Gewässer möglichst
zu verhindern, sind Vorsorgemaßnahmen notwendig:·
- Satzfische nur von Betrieben beziehen, die regelmäßig
klinisch und virologisch mit negativem Ergebnis auf KHV
untersucht werden,
- Verbringen von Fischen von einem in ein anderes Gewässer
möglichst generell unterlassen,
- Gefangene Fische nicht am Gewässer ausweiden, Eingeweide
unschädlich entsorgen, keinesfalls ins Gewässer
werfen!
- keine Zierfische, v. a. Koi-Karpfen und Goldfische, in
freie Gewässer aussetzen (ohnehin verboten!), keine
Koi-Karpfen und Nutzkarpfen zusammen halten
- Wasser aus Koi-Haltungen (z.B. Gartenteiche!) nicht in
freie Gewässer einleiten, Entsorgung nur über
Kläranlagen,
- nur Köderfische verwenden, die aus den befischten
Gewässern selbst stammen.
- Auch wenn das Risiko der Krankheitsverschleppung durch
Angelgerätschaften als verhältnismäßig
gering eingeschätzt wird, weil das freie KHV als relativ
empfindlich gilt, ist dennoch Vorsicht und Sorgfalt geboten.
Gründliche Austrocknung von Keschern, Angeln, Behältern,
Stiefeln usw., möglichst unter Einwirkung von Sonnenlicht,
aber besser noch eine Desinfektion (Beratung beim Fischseuchenbekämpfungsdienst),
sind nicht übertrieben
Nur mit Umsicht und Disziplin besteht überhaupt Aussicht,
diese verlustreiche Fischseuche in Grenzen halten zu können!
Kontaktadresse: Hessisches Landeslabor
Fischseuchenbekämpfungsdienst
Dr. Joachim Nilz
Schubertstraße 60
35392 Gießen
Tel. 0641-4800-5215
Fax 0641-4800-5265
LRP
|
|
|